Vergünstigungen für InhaberInnen einer Jugendleiter/in-Card (JuLeiCa) Die obersten Landesjugendbehörden haben am 12./13. November 1998 die Schaffung der JuLeiCa vereinbart. Die JuLeiCa kann von jedem/r JugendleiterIn beantragt werden, welche/r die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Nähere Hinweise bzw. das Antragsformular sind unter www.juleica.de im Internet zu finden.

 

Inhaber der JuLeiCa mit Wohnsitz im Landkreis Cham können sich die Ehrenamtskarte des Landkreises Cham ausstellen lassen. Für die Ehrenamtskarte gibt es rund 4.000 Akzeptanzpartner auf regionaler Ebene in ganz Bayern. Aus diesem Grund wurde vom KJR Cham auf die Erstellung von Rabattmöglichkeiten für JuLeiCa-Inhaber verzichtet. Nähere Infos zur Ehrenamtskarte sind zu finden unterhttps://www.landkreis-cham.de/service-beratung/ehrenamt-sportpflege/ehrenamt/bayerische-ehrenamtskarte